Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote und Dienstleistungen der OrgAdvance GbmH. Mit der Beauftragung der OrgAdvance GmbH gelten die AGB als genehmigt. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt haben. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge und/oder Auftragserweiterungen mit dem Besteller.
An den Besteller überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn die OrgAdvance GmbH dem Besteller die ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt hat.
Mitwirkung des Bestellers
Die zur korrekten Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, werden durch den Besteller vollständig und innerhalb nützlicher Frist der OrgAdvance GmbH zur Verfügung gestellt. Die OrgAdvance GmbH ist berechtigt, die währende dem Auftrag erworbenen Kenntnisse für andere Aufträge und Besteller zu nutzen, sofern keine Bezugnahme auf den Auftrag und dessen Inhalt gemacht wird.
Abnahme durch den Besteller
Ohne gegenteilige Kommunikation, gelten die dem Besteller übergebenen Ergebnisse nach 5 Arbeitstagen stillschweigend als abgenommen.
Honorar
Das Honorar der Leistungserbringung versteht sich netto ohne Mehrwertsteuer, entweder nach Aufwand oder als Pauschale. Auslagen und Spesen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Zahlungskonditionen
Auf Honorar, Spesen und Auslagen werden, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer zusätzlich verrechnet. Die Rechnung ist ohne Abzüge innert 10 Tage zur Zahlung fällig.
Leistungsverzug
Die OrgAdvance GmbH kommt mit ihren Leistungen nur dann in Verzug, wenn für die Leistungen schriftlich feste Abgabetermine vereinbart wurden und der Verzug vollständig durch die OrgAdvance GmbH zu verantworten ist. Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren oder eine Leistungserbringung vorübergehend unmöglich machen, ziehen keinen Verzug nach sich. Ein Verzug ist der OrgAdvance GmbH schriftlich zu melden und ihr eine angemessene Fristerstreckung zu gewähren.
Haftungsauschluss
Die OrgAdvance GmbH übernimmt keine Haftung für die Folgen seiner Leistungserbringung. Sie haftet jedoch bei Vorsatz und Grobfahrlässigkeit.
Geheimhaltungspflicht
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt. Die OrgAdvance GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung der während der Durchführung des Auftrages bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Bestellers und bewahrt über Inhalt und Durchführung der Zusammenarbeit Vertraulichkeit. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Biel/Bienne.
Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Biel, 17. Februar 2021